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Das Bundesverfassungsgericht hat soeben entschieden!

Das Bundesverfassungsgericht hat soeben entschieden!

  1. Die bisherige – sehr weitgehende – Privilegierung von Betriebsvermögen bei Schenkung bzw. Vererbung wurde vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts heute für verfassungswidrig erklärt.

  2. Die Verschonungsregelung als solche ist im Grundsatz mit dem Grundgesetz vereinbar. Sie bedarf jedoch beim Übergang großer Unternehmensvermögen der Korrektur.

  3. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis spätestens zum 30.06.2016 eine Neuregelung zu treffen.

    Bis zur Neuregelung ist das bestehende Gesetz weiter anzuwenden.

    Einer exzessiven Ausnutzung der als gleichheitswidrig befundenen Normen kann jedoch die Anerkennung versagt werden.

  4. Die Übergabe von Betriebsvermögen betrifft

    Einzelunternehmen, Anteile an Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie Aktiengesellschaften.

    Nach geltendem Recht ist die Übergabe entweder zu 100 % steuerfrei oder zu 85 % steuerfrei. Diese Steuervergünstigung ist abhängig von diversen Voraussetzungen (Anzahl der Beschäftigten, schädliches Verwaltungsvermögen, Behaltensdauer). Diese Voraussetzungen sind individuell in jedem Einzelfall zu prüfen.