Mitten aus dem Leben gerissen...
Ab und zu kann man diesen Text in einer Todesanzeige finden – und das kann auch einen Unternehmer betreffen.
Für einen solchen Notfall sollte der Unternehmer zumindest folgende Maßnahmen durchgeführt haben:
- Erteilung einer notariellen Generalvollmacht zur Weiterführung des Unternehmens an eine dafür qualifizierte Person.
- Im Testament – das hoffentlich schon vorhanden ist – sollte auf die spezielle Unternehmenssituation eingegangen werden. Hier ist insbesondere die Frage zu beantworten:
Wer erbt das Unternehmen und ist dieser dazu überhaupt geeignet? - Sind minderjährige Kinder vorhanden – dann ist abzuklären, wer vertritt diese Kinder (nicht immer automatisch der überlebende Ehegatte)?
- Sind für die Hinterbliebenen alle wichtigen Unterlagen, Dokumente usw. vorhanden (Versicherungspolicen, Kreditkarten-Unterlagen, Verträge, Notarurkunden, Darlehensverträge, Beteiligungsverträge usw. - Notfall-Mappe)?
- Ist geregelt, dass die notarielle Generalvollmacht auch über den Tod hinaus gilt?
- Für Vermögen/Beteiligungen im Ausland:
Ist berücksichtigt, dass dafür ausländische Rechtsordnung gilt? - Für besonders schwere Krankheiten:
Gibt es eine Betreuungsverfügung, in der geregelt ist, wer Betreuer ist und die Betreuungsaufgaben eventuell auf mehrere Personen aufzuteilen?