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Unternehmensnachfolge und die weichenden Geschwister

Unternehmensnachfolge und die weichenden Geschwister

Die Unternehmensübergabe von den Eltern auf die Juniorgeneration erfolgt in der Regel unentgeltlich mit der Folge, dass das Kind den Betrieb mit allen Aktiven und Passiven übernimmt. Das deutsche Steuerrecht betrachtet diese Art der Unternehmensnachfolge als „unentgeltlich“. Das hat zur Folge, dass vom Junior die Buchwerte des Seniors weitergeführt werden und auf keiner Seite eine Gewinnrealisierung entsteht. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn - was die Regel ist - die Juniorgeneration die Versorgung der Senioren übernimmt (Rente, Wohnrecht, Verpflegung usw.).

Sofern neben dem Nachfolger auch noch andere Geschwister vorhanden sind, die auch etwas vom Kuchen abbekommen sollen, wird in der Praxis gerne die Gestaltung gewählt, dass die weichenden Geschwister eine Ausgleichszahlung - das Steuerrecht nennt das Gleichstellungsgeld - erhalten. Sofern dieses Gleichstellungsgeld vom Juniorunternehmer an die Geschwister zu zahlen ist, kann es sich hier um Anschaffungskosten handeln, sodass dann eine Gewinnrealisierung beim Senior erfolgt. In jedem Fall ist dies gegeben, wenn der Senior an den Junior einen Betrieb mit einem negativen Eigenkapital (lt. Steuerbilanz) übergibt. In diesem Fall ist höchste Vorsicht geboten, wobei dies nicht nur für diese Gleichstellungsgelder gilt sondern auch für alle anderen privaten Schulden, die der Juniorunternehmer für die Eltern zu tragen hat - in der Praxis sind dies sehr oft die Einkommensteuerzahlungen für die Eltern aus den im Zeitpunkt der Unternehmensübergabe noch nicht festgesetzten Einkommensteuer.

Es bietet sich an, um eine steuerlich im Einzelfall sehr teure Gewinnrealisierung zu vermeiden, dass die Ausgleichszahlungen nicht durch den Juniorunternehmer sondern noch durch die Eltern erfolgen. Solche Ausgleichszahlungen sind Entgelt für einen Pflichtteilsverzicht oder für einen Verzicht auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Im Rahmen einer Unternehmensübergabe ist für den Juniorunternehmer ein solcher Pflichtteilsverzicht der weichenden Geschwister existenziell wichtig, damit beim Tod der Eltern keine Ansprüche von den weichenden Geschwistern auf den Juniorunternehmer zukommen können.

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