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Vorsorge

Vorsorge für behinderte Angehörige

Eltern mit behinderten Kindern beschäftigt häufig die Frage, wer sich nach deren Ableben um das behinderte Kind kümmert.

Menschen mit Handicap haben ab ihrer Volljährigkeit einen eigenen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe, wie z. B. Grundsicherung, Hilfe zur Pflege und vor allem auf Eingliederungshilfe.

Sofern der Behinderte allerdings über eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt, muss er dieses Einkommen und Vermögen für seinen Lebensunterhalt einsetzen. Der Sozialhilfeträger kommt daher nur für die Kosten von finanziell Hilfsbedürftigen auf.

Diese Tatsache führt immer wieder zu der Frage, wie man testamentarisch sinnvoll über Vermögen verfügen kann, ohne die volle staatliche Unterstützung zu gefährden.

Besonders wichtig ist vielen Eltern, ihrem betroffenen Kind Leistungen zu ermöglichen, die über die staatliche Hilfe hinausgehen.

Mittels eines sogenannten Behindertentestaments besteht die Möglichkeit, das Vermögen in der Familie zu erhalten und einen Zugriff des Sozialhilfeträgers auf ererbtes Vermögen weitgehend zu vermeiden. Die richtige Gestaltung ermöglicht dem betroffenen Kind, Leistungen zu erhalten, die über die staatliche Grundversorgung hinausgehen. Ohne entsprechende testamentarische Regelung oder bei falscher Gestaltung kann der Sozialhilfeträger jedoch auf das Vermögen des behinderten Kindes zugreifen, ohne dass der Betroffene eine zusätzliche, über die staatliche Hilfe hinausgehende Versorgung erhält.

Wir stellen Ihnen im Rahmen unseres Seminars „Testament für Eltern mit behinderten Kindern“ am 27.07.2017 dar, welche Möglichkeiten es gibt, Ihre Ziele weitestgehend zu erreichen und Ihr Vermögen auch für die weiteren Generationen zu erhalten.

Kai Schäfer Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei

Kai Schäfer
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Haubner Schäfer & Partner mbB

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