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Das letzte große Projekt

Das letzte große Projekt - Die "10 Gebote" für einen erfolgreichen Generationswechsel im Familienbetrieb

Die Nachfolge in Familienunternehmen ist weit mehr als die bloße Weitergabe eines Wirtschaftsunternehmens. Es ist eine Familiengeschichte, ja ein ganzes Lebenswerk, das übergeben wird. Bei einem solchen Generationswechsel geht es um einen komplexen familiären und folglich auch persönlichen Klärungsprozess zwischen „Geber“ und „Nehmer“. Zudem ist es eine höchst emotionale Sache, da der „Geber“ loslassen können und wollen muss – der „Nehmer“ sich seiner Aufgaben bewusst und den Herausforderungen gewachsen sein muss.

Vor der Herausforderung eines Generationswechsels stehen nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung jährlich etwa 75.000 Familienunternehmen. Bei gut der Hälfte dieser Fälle geht das Unternehmen in die Hände von Familienmitgliedern. Die Praxis zeigt nur leider, dass bei etwa 20 bis 25 Prozent dieser Fälle der Wechsel zu teils erheblichen Problemen führt. Letztlich sogar zum Verkauf oder zur Liquidation des Unternehmens – selbstverständlich mit allen Konsequenzen für die Arbeitsplätze und auch für die Familie des Unternehmers. Doch alles das muss nicht sein!

Damit auch das letzte große Projekt Ihres Schaffens den gewünschten Erfolg hat, haben wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Bausteine zusammengestellt, die es bei diesem Thema zu beachten gilt – unsere „10 Gebote“.

Gebot 01 | Frühzeitig Handeln. Weichen stellen. Loslassen.

Die rechtzeitige und ausreichend persönliche Auseinandersetzung mit der Nachfolge ist die durchgängig wichtigste Maßnahme. Nachfolger sollten – ggf. schrittweise – an ihre zukünftige Gesamtverantwortung herangeführt werden. Beispielsweise mit einer Tätigkeit als Arbeitnehmer mit einer gewichtigen Gewinnbeteiligung. In jedem Fall wichtig ist die rechtzeitige aktive Einbindung in die Entscheidungsprozesse des Unternehmens und auch die Beteiligung als Gesellschafter. Aber: Das Nicht-Loslassenkönnen der Eltern hemmt diese Auseinandersetzung und somit auch die Heranführung sowie Integration der Nachfolgegeneration an und in das Unternehmen. Dieses Bewusstsein und schließlich die Einsicht loszulassen, muss ein Unternehmer jedoch erst einmal verinnerlicht haben.

Gebot 02 | Versorgung der Eltern für den Ruhestand

Muss oder soll die Altersvorsorge der Eltern über den zu übergebenden Betrieb erfolgen, bietet sich die Installation einer Leibrente oder ein Nießbrauch am Unternehmensergebnis an (ganz oder quotal) – abgesichert über eine Vormerkung im Grundbuch. Kollidiert dies jedoch mit bestehenden Bankkrediten, muss ein für beide Seiten gangbarer Mittelweg gefunden oder aber die Altersvorsorge abseits des Unternehmensvermögens installiert werden.

Gebot 03 | Die Reißleine für den Ernstfall

Im „Ernstfall“ sollten Eltern das übertragene Vermögen zurückfordern können. Zur Risikominimierung sind im Übergabevertrag entsprechende Rücknahmerechte zu vereinbaren. Nämlich für den Fall, dass den Nachfolger ein Schicksal ereilt: Tod, Krankheit, Scheidung, Insolvenz. Situationsbedingt auch für den Fall, dass sich das deutsche Erbschaftsteuerrecht ändert.

Gebot 04 | Gerechte Vermögensverteilung

Sind mehrere gesetzliche Erben vorhanden (beispielsweise Geschwister des Nachfolgers), kann sich das erheblich auf den Weiterbestand eines Unternehmens auswirken. Dies kann der Fall sein, wenn „weichende“ Geschwister nicht umfänglich informiert und mit eingebunden sowie keine klaren eindeutigen Regelungen, insbesondere in der richtigen Form getroffen wurden. Auf den Nachfolger können dann beim Tod der Eltern Pflichtteilsansprüche dieser Erben zukommen und so die Aufrechthaltung des Betriebs gefährdet werden.

Gebot 05 | Steuern richtig steuern

Richtige Gestaltung vorausgesetzt, wird bei Betriebsübergaben in den meisten Fällen zwar keine Schenkung- beziehungsweise Erbschaftsteuer anfallen. Allerdings sind bei der Ausgestaltung einer Altersvorsorge und auch bei der Übertragung von Privatvermögen Besonderheiten bei der Einkommensteuer zu beachten. Steuerliche Aspekte sind zwar sehr wichtig – sie sollten jedoch niemals der Beweggrund für eine Betriebsübergabe sein.

Gebot 06 | Mit der Bank an einen Tisch

Existieren Bankkredite, dann sollten die Kreditinstitute früh in den Prozess der Überlegungen beziehungsweise spätestens bei den ersten aktiven Schritten der Betriebsübergabe eingebunden werden. Banken legen außerdem großen Wert darauf, dass die Nachfolge in der Familie eindeutig geregelt ist. Nach erfolgter Betriebsübergabe sollte in jedem Fall dafür gesorgt werden, dass die gesamte Haftung für die Kredite auf die Nachfolger übertragen wird.

Gebot 07 | Testaments-Update

Die Praxis zeigt, dass ein bestehendes Elterntestament unbedingt aktualisiert und an die augenblickliche Vermögens- und Familiensituation angepasst werden sollte. Meist wissen alle Beteiligten ohnehin nicht mehr, was bis dato genau als vereinbart galt. Der tatsächliche Wille der Eltern kann sich möglicherweise völlig verändert haben, weil sich bei der Familie vieles verändert hat: Gibt es beispielsweise ein behindertes Kind, ungeliebte Schwiegerkinder oder vielleicht eine Insolvenz bei einem Geschwisterteil.

Gebot 08 | Vollmacht und Verfügungen

Gerade für das den Eltern noch verbleibende Vermögen sollten Vollmachten erteilt werden – üblicherweise für den Ehegatten oder ein Kind – und in diesem Zug kann auch gleich das Thema Betreuungs- und Patientenverfügung geregelt werden. Durch ein Ereignis kann sich jederzeit plötzlich die Frage für Sie stellen: Wer vertritt meine Interessen, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht mehr entscheiden kann?

Gebot 09 | Absicherung des Unternehmens

Wir empfehlen, dass die Nachfolger den Eltern für den Betrieb notarielle Vollmachten erteilen. So können die Interessen des Unternehmens bewahrt werden, wenn es zu einem Ernstfall kommt: Unfall, Krankheit, längere Abwesenheit oder Ähnliches.

Gebot 10 | Generationengespräch für den Familienfrieden

Ein Familienunternehmen ist langfristig nur so erfolgreich, wie die dahinter stehende Familie stark ist. Die Familie ist für das Unternehmen ein stabilisierendes Element, die als Ressource unbedingt erhalten werden muss. Unsere Empfehlung: Binden Sie alle betroffenen Familienmitglieder in den Übergabeprozess mit ein, stellen Sie am runden Tisch Ihre Vorhaben vor, diskutieren und klären Sie alle Verträge und finden Sie eine langfristig haltbare Gestaltung zur Wahrung des Familienfriedens.