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Welche zivilrechtlichen Vorteile bietet der Familienpool?

Welche zivilrechtlichen Vorteile bietet der Familienpool?

  1.  Beim Familienpool handelt es sich – in den meisten Fällen – um eine Kommanditgesellschaft. In Einzelfällen ist auch eine OHG oder eine GmbH sinnvoll.
  2.  An dieser Gesellschaft können alle Familienmitglieder beteiligt werden mit einer bestimmten Quote, ohne dass der einzelne Gesellschafter einen direkten Zugriff auf den Vermögensgegenstand der in den Familienpool eingebracht worden ist, Zugriff hat.
    Beispiel:
    Mutter und Vater sind Eigentümer eines Zehnfamilienhauses und bringen dies in eine Vermögensverwaltungs KG ein. Nach der Einbringung schenken jeder Elternteil jeweils 10 % an die vier gemeinsamen Kinder.
    Somit sind 80 % des Gesellschaftsvermögens in der Hand der Kinder, insbesondere mit den schenkungssteuerlichen Folgen.
  3. Bei einer Vermögensverwaltungs KG werden die beiden Eltern, obwohl sie, wie in unserem Beispiel dargestellt, Minderheitsgesellschafter sind, Komplementäre, die Kinder sind „nur“ Kommanditisten.
    Diese Gestaltung hat zur Folge, dass ausschließlich die Eltern die gesamte Geschäftsführung für diese Vermögensverwaltungs KG haben und somit nicht nur die Tagesgeschäfte für die Verwaltung des Zehnfamilienhauses entscheiden, sondern auch alleine und unabhängig von den Kindern darüber entscheiden, ob weitere Immobilien erworben, verkauft oder Kredite aufgenommen werden.
  4. Für viele Eltern ist ein weiterer wichtiger Vorteil des Familienpools, dass ausschließlich die Eltern entscheiden, ob und in welcher Höhe Gewinnanteile, die den Kindern gesellschaftsrechtlich zustehen, an die Kinder ausgeschüttet werden.
  5. Nachdem die Eltern die Gesellschaft gründen und dabei den Gesellschaftsvertrag und somit die Spielregeln für diese Gesellschaft vorgeben und erst anschließend die Kinder beteiligen, sind die Kinder an diesen Gesellschaftsvertrag gebunden. Beispielweise regeln somit die Eltern auch verbindlich unter welchen Bedingungen und mit welchen Fristen Kinder aus der Gesellschaft ausscheiden können.
  6. Für viele Eltern ist auch ein weiterer wichtiger Aspekt die Frage der Erbfolge. Auch hier wird im Gesellschaftsvertrag verbindlich geregelt, wer beim Tod eines Gesellschafters Rechtsnachfolger in diesen Gesellschaftsanteil ist. Hier ist besonders wichtig, dass Regelungen im Gesellschaftsvertrag den individuellen Regelungen in einem Testament vorgehen.
  7. Und zum guten Schluss sind für Schenkungen von Eltern an Kinder Rücknahmerechte von besonderer Wichtigkeit. Diese sind grundsätzlich für alle Vermögensschenkungen zu vereinbaren, also unabhängig von der Rechtsform für die Vermögensübertragung. Rückübertragungsrechte zu Gunsten der Eltern – die ohne Zustimmung der Kinder ausgeübt werden können – bedeuten, dass beim Eintritt von einer bestimmten Bedingung Mutter oder Vater oder Beide das Recht haben, das den Kindern geschenkte Vermögen entschädigungslos zurück zu nehmen. Beispiele hierfür sind Insolvenz des Kindes, das Kind heiratet ohne den richtigen Ehevertrag, das Kind wird unter Betreuung gestellt, usw.