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Bedeutende Änderungen beim sogenannten Widerrufsrecht für Online-Händler

Bedeutende Änderungen beim sogenannten Widerrufsrecht für Online-Händler

Ab dem 13.06.2014 treten Änderungen beim Widerrufsrecht in Kraft. Diese Änderungen betreffen Kaufverträge und sogenannte allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf über Internet, Telefax sowie Telefon.

Es ist ratsam, keine alte Widerrufsbelehrung zu verwenden, da dem Kunden dann ein Widerrufsrecht von über zwölf Monaten zusteht und Abmahnungen durch Mitbewerber drohen.

Im Einzelnen:

  1. Es wird kein gesetzliches Rückgaberecht, sondern schlichtweg nur noch ein Widerrufsrecht geben.
  2. Es wird weiterhin Ausnahmen vom Widerrufsrecht geben. Dies gilt beispielsweise bei Verträgen zur Lieferung von Waren, für deren Herstellung eine individuelle Auswahl maßgeblich ist oder bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können. Auch bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind. Hierzu gibt es noch eine Vielfalt von Ausnahmen, die im Einzelnen im Gesetz ausgeführt sind.
  3. Es gilt europaweit eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen.
  4. Sollte der Verbraucher allerdings nicht über die Widerrufsfrist belehrt worden sein, steht diesem nicht wie bisher ein quasi unendliches Widerrufsrecht zu, sondern dieses erlischt künftig spätestens nach Ablauf von zwölf Monaten und 14 Tagen nach dem Vorliegen der Voraussetzung für den Fristbeginn des Widerrufsrechts.
  5. Die Widerrufserklärung des Verbrauchers muss eindeutig sein. Mithin reicht die bloße Rücksendung der Ware an den Unternehmer künftig nicht mehr aus. Allerdings kann vereinbart werden, dass dies ausreichend ist.
  6. Es ist möglich, dass der Verbraucher den Widerruf telefonisch erklärt. Vorsicht ist allerdings wegen des erforderlichen Nachweises geboten, so dass es ratsam ist, weiterhin in Textform zu widerrufen.
  7. Ab dem 13.06.2014 ist der Onlinehändler verpflichtet, dem Verbraucher ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen.
  8. Der Onlinehändler muss nur den von ihm angebotenen günstigsten Standard-Versand erstatten, sofern der Verbraucher widerruft. Hat der Verbraucher eine teurere Versandform gewählt, so muss er im Falle des Widerrufs die dadurch entstandenen Mehrkosten selbst tragen.
  9. Der Verbraucher hat im Falle des Widerrufs die regelmäßigen Kosten der Rücksendung selbst zu tragen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Unternehmer entweder angeboten hat, die Rücksendekosten selbst zu tragen oder wenn der Unternehmer es versäumt hat, den Verbraucher von dieser Kostentragungspflicht zu unterrichten.

    Aber es wird künftig zu erwarten sein, dass viele Unternehmer die Kosten der Rücksendung freiwillig übernehmen werden, um bei dem Verbraucher einen entsprechenden Anreiz zu schaffen.

    Bei nicht-paketversandfähiger Ware wird es der Verbraucher künftig bei der Rücksendung eventuell übernehmen müssen, eine Spedition zu beauftragen.

    Wichtig ist, dass sowohl der Rückversand als auch die Rückzahlung des Kaufpreises spätestens nach 14 Tagen erfolgen. Allerdings steht dem Unternehmer ein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis und auch den Versandkosten zu, bis die Ware zurückgeschickt wurde.