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Zählprotokoll offene Ladenkasse

Zählprotokoll für die "offene Ladenkasse" nicht erforderlich

In einem aktuellen Urteil stellt der BFH nun klar, dass die genauen Stückzahlen der Geldscheine und -münzen im Zählprotokoll nicht aufgelistet werden müssen. Dies ändert die Ansicht des BFH aus einem Urteil aus 2015. Hier war dies anders zu verstehen. Gezählt werden muss aber trotzdem täglich!

Zur Auffrischung:

Eine offene Ladenkasse erfordert einen täglichen Kassenbericht auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens der Bareinnahmen.

BFH-Urteil vom 16.12.2016, X B 41/16