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Pflichtteil kann entzogen werden

Enterbung rechtmäßig - Pflichtteil kann entzogen werden

Die Tochter des Erblassers hatte diesen zu Lebzeiten geschlagen und grob beschimpft.

Der Vater hat daraufhin damals diese Tochter enterbt und ihr auch den Pflichtteil testamentarisch entzogen.

Nach dem Tod des Vaters machte die Tochter den Pflichtteil geltend. Ohne Erfolg. Das OLG Saarland hat entschieden, dass der Vater den Pflichtteil wirksam entzogen hat. Sie habe sich eines „schweren vorsätzlichen Vergehens“ schuldig gemacht, so das OLG (Az.: 16 O 176/13).

Fundstelle: OVB, Donnerstag, 02.03.2017