Ausgabe 2-2017 - page 10

Hinter einer D&O-Versicherung verbirgt sich der Begriff
einer Directors&Officers Versicherung. DieseVersiche-
rung ist eineKombination aus Rechtsschutzversicherung
undVermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie schützt
denGeschäftsführer einer GmbH bei einem von ihm
verursachtenVermögensschaden.
Schnell kannman als Geschäftsführer etwas übersehen oder
eine Entscheidung falsch treffen, die dann imUnternehmen
zu einem Schaden führt und damit auch das Vermögen
vonGesellschaftern oder Gläubigern schädigt.Wennman
dann als Geschäftsführer für seine Fehlentscheidung von
denGesellschaftern oder Gläubigern inHaftung genom-
menwird, kann es schnell um hohe Summen gehen und
die eigene Existenz bedrohen. DieseRisiken können zum
Teil durch eineD&O-Versicherung abgesichert werden,
die von der GmbH für denGeschäftsführer abgeschlossen
wird.
Absicherung für
den Geschäftsführer
WaszähltallesalsManagementfehler?
Darunter fallen nebenGesetzesverstößen auch
Pflichtverletzungen und Fehlentscheidungen des
Geschäftsführers; beispielsweise sind dies Fehlent-
scheidungen in Produktion und Einkauf, Verstöße
gegenMarken- undWettbewerbsrechte oder
Überschreitung gesetzlicher Fristen.
BefristungvonArbeitsverhältnissen–Verlängerung
Die Befristung vonArbeitsverhältnissen ist ein sinnvollesMittel, um
einen vorübergehendenBedarf anArbeitskräften vertraglich zu regeln.
Weiterhin kann über die Befristung der Beginn des gesetzlichen
Kündigungsschutzes, der nach einer Beschäftigungsdauer von sechs
Monaten greift, hinausgeschobenwerden.
Die Befristungsvereinbarung bedarf grundsätzlich der Schrift-
form und kann, sofern keinBefristungsgrund besteht, nicht
vereinbart werden, wenn derMitarbeiter bereits imBetrieb
beschäftigt war.
Wichtig:
Die Befristung ohne Sachgrund kann für höchstens
zwei Jahre vereinbart werden.
Siemüssen diemaximale Befristungsdauer jedoch nicht sofort
ausschöpfen sondern können die zunächst vereinbarte Befristung
von beispielsweise sechsMonatenmaximal dreimal verlängern.
Bitte beachten Sie, dass dieVerlängerung der ursprünglichenBefris-
tung vor Ablauf der Befristungmit demArbeitnehmer schriftlich
vereinbart werdenmuss.
Die Beitragshöhe ist meist abhängig
vomUnternehmensumsatz und von
der gewähltenVersicherungssumme.
DieGmbH kann denBeitrag als
Betriebsausgabe steuerlich absetzen.
Übrigens:
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ZIVILRECHT
Emil Haubner
Steuerberater
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