Ausgabe 2-2017 - page 7

Hinzuverdienen
Das Arbeitszeitgesetz gilt imÜbrigen auch dann, wenn
dieArbeitnehmer eine längereArbeitszeit als zehn Stunden
täglich ausdrücklichwünschen.
HinzuverdienendenArbeitnehmern ist es daher nicht möglich,
nach einerHaupttätigkeit von acht Stunden nochmals drei
oder vier Stunden imRahmen einer Aushilfstätigkeit zu
arbeiten und sich auf dieseWeise etwas hinzuzuverdienen.
Arbeitspausen
Das Arbeitszeitgesetz sieht auch die Einhaltung von
Arbeitspausen vor, die vomArbeitgeber nicht zu vergüten
sind. Bei einer Arbeitszeit vonmehr als sechs Arbeits-
stundenmuss eineArbeitspause von 30Minuten gewährt
werden, die inmindestens Viertelstunden-Abschnitte
aufgeteilt werden kann.
Nachtarbeit
DieRechtsprechung sieht nunmehr fürNachtarbeit
(23:00Uhr bis 06:00Uhr) zwingendZuschläge inHöhe
von 25% des Bruttostundenlohns vor. Die Einhaltung
wird von Sozialversicherungsträgern nicht zuletzt wegen
desMindestlohns konsequent geprüft.
Ruhezeit
Schließlich sieht das Arbeitszeitgesetz vor, dass Arbeit­
nehmer eine ununterbrocheneRuhezeit vonmindestens
elf Stunden habenmüssen. All dieseRegelungen sind in
der Gastronomie gerade bei unvorhergesehenenVerlänge-
rungen (Hochzeiten, private Feiern, betrieblicheVeran­
staltungen) kaum einzuhalten.
Es bleibt abzuwarten, ob sich der Gesetzgeber zu einer
Flexibilisierung, das heißt zu einer freieren Verteilung
der maximal zulässigen wöchentlichen Arbeitszeit
entschließt, um derWirklichkeit amArbeitsmarkt
Rechnung zu tragen.
Regierungszuschuss für Investitionen
Unverändert interessant für Investitionen in der gewerb­
lichen Fremdenverkehrswirtschaft ist der Zuschuss für
Investionen der jeweils zuständigenRegierungsbezirke in
Bayern. Sollte der Zuschuss bewilligt werden, können
zwischen 10%–15% der Anschaffungs- undHerstellungs-
kosten als nicht rückzahlbarer Direktzuschuss erstattet
werden, sofern das Vorhaben im Fördergebiet durchge-
führt wird, die Eckpunkte der Förderfähigkeit erfüllt sind
und der Antrag vor Auftragserteilung bei derRegierung
eingegangen ist.
Sollten größere Investitionen anstehen, ist es in jedem Fall
ratsam, sich über die Fördermöglichkeit zu informieren
und gegebenenfalls ein persönliches Gesprächmit dem
zuständigenBearbeiter in derRegierung zu vereinbaren.
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